Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung

Stand: 4. August 2026

Ohne diese Vereinbarung darf keine Kanzlei personenbezogene Daten ihrer Mandanten an einen Dienstleister geben. Sie steht hier vollständig und ist Bestandteil des Nutzungsvertrags, sobald ein Zugang eingerichtet wird. Eine gesondert unterzeichnete Fassung senden wir auf Anfrage an support@filedock.eu zu.

Zwischen dem Verantwortlichen, also der Kanzlei, die einen Zugang nutzt, im Folgenden Auftraggeber, und der Aigner Software e. U., Hauptplatz 23, 4190 Bad Leonfelden, Österreich, im Folgenden Auftragnehmer.

§ 1 Gegenstand und Dauer

Der Auftragnehmer stellt FileDock bereit, einen Dienst zur gesicherten Übermittlung von Unterlagen zwischen dem Auftraggeber und dessen Mandanten. Im Rahmen dieser Leistung verarbeitet der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers.

Die Vereinbarung beginnt mit der Einrichtung des Zugangs und läuft, solange der Nutzungsvertrag besteht. Sie endet automatisch mit ihm. Ein Kündigungsrecht besteht unabhängig von den Fristen des Nutzungsvertrags, wenn ein schwerer Verstoß gegen diese Vereinbarung oder gegen datenschutzrechtliche Vorgaben vorliegt.

§ 2 Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung

Verarbeitet werden ausschließlich Daten, die für den Betrieb des Dienstes erforderlich sind:

§ 3 Weisungsrecht

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers. Die Nutzung des Dienstes durch den Auftraggeber, insbesondere die Einstellungen zur Aufbewahrungsfrist, gilt als solche Weisung. Weisungen im Einzelfall sind in Textform an support@filedock.eu zu richten.

Hält der Auftragnehmer eine Weisung für rechtswidrig, teilt er dies unverzüglich mit und darf ihre Ausführung aussetzen, bis sie bestätigt oder geändert wird.

§ 4 Vertraulichkeit

Der Auftragnehmer setzt zur Verarbeitung nur Personen ein, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Diese Verpflichtung besteht über das Ende der Tätigkeit hinaus fort.

Der Auftragnehmer ist sich bewusst, dass der Auftraggeber einer Berufsverschwiegenheitspflicht nach § 203 StGB beziehungsweise den entsprechenden österreichischen Vorschriften unterliegt und dass die eingesetzten Personen dadurch selbst in den Kreis der zur Geheimhaltung Verpflichteten fallen. Er hat die eingesetzten Personen entsprechend belehrt.

§ 5 Technische und organisatorische Maßnahmen

Der Auftragnehmer trifft die in Anlage 2 beschriebenen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO und hält sie während der Vertragslaufzeit aufrecht. Maßnahmen dürfen weiterentwickelt werden, solange das Schutzniveau nicht unterschritten wird.

§ 6 Unterauftragnehmer

Der Auftraggeber stimmt dem Einsatz der in Anlage 1 genannten Unterauftragnehmer zu. Der Auftragnehmer hat mit jedem von ihnen einen Vertrag geschlossen, der dieselben Pflichten auferlegt, die hier vereinbart sind.

Wechsel oder Hinzunahme eines Unterauftragnehmers teilt der Auftragnehmer mindestens 30 Tage vorher per E-Mail mit. Der Auftraggeber kann innerhalb dieser Frist aus einem wichtigen datenschutzrechtlichen Grund widersprechen. Bleibt der Widerspruch bestehen und lässt sich keine Lösung finden, darf der Auftraggeber den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

§ 7 Unterstützungspflichten

Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Erfüllung der Betroffenenrechte nach Art. 12 bis 22 DSGVO sowie bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und Meldepflichten nach Art. 33 und 34 DSGVO. Wendet sich eine betroffene Person direkt an den Auftragnehmer, leitet dieser das Anliegen unverzüglich weiter und antwortet nicht selbst.

Von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unterrichtet der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis, mit allen Angaben, die der Auftraggeber für seine eigene Meldung nach Art. 33 DSGVO benötigt.

§ 8 Kontrollrechte

Der Auftraggeber darf sich von der Einhaltung dieser Vereinbarung überzeugen. Der Auftragnehmer erteilt dazu Auskunft und stellt vorhandene Nachweise bereit. Eine Kontrolle vor Ort ist nach rechtzeitiger Ankündigung während der üblichen Geschäftszeiten möglich und darf den Betrieb nicht unangemessen stören.

§ 9 Löschung und Rückgabe

Nach Beendigung des Vertrags löscht der Auftragnehmer alle personenbezogenen Daten binnen 30 Tagen, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Vor der Löschung hat der Auftraggeber die Möglichkeit, seine Daten herunterzuladen. Bereits während der Laufzeit löscht der Dienst hochgeladene Dateien automatisch nach Ablauf der eingestellten Aufbewahrungsfrist.

§ 10 Haftung und Schlussbestimmungen

Für die Haftung gilt Art. 82 DSGVO. Im Übrigen gelten die Regelungen des Nutzungsvertrags.

Änderungen bedürfen der Textform. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt die Vereinbarung im Übrigen wirksam. Es gilt österreichisches Recht, soweit nicht zwingende Vorschriften des Sitzstaates des Auftraggebers vorgehen.

Anlage 1: Unterauftragnehmer

Unternehmen Leistung Ort der Verarbeitung
Hetzner Online GmbH, Gunzenhausen, Deutschland Server, Datenbank und Objektspeicher. Speichert ausschließlich verschlüsselte Dateien und besitzt keinen Schlüssel. Nürnberg, Deutschland
Amazon Web Services EMEA SARL, Luxemburg Versand der System-E-Mails. Erhält Empfängeradresse und Nachrichtentext, keine Dateien. Frankfurt am Main, Deutschland
Zoho Corporation B.V. Postfach für eingehende Nachrichten an support@filedock.eu Europäische Union

Sämtliche hochgeladenen Unterlagen verbleiben in Deutschland. Eine Übermittlung in ein Drittland findet nicht statt.

Anlage 2: Technische und organisatorische Maßnahmen

Vertraulichkeit

Integrität

Verfügbarkeit und Belastbarkeit

Verfahren zur Überprüfung

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